Gewisse Regeln der Rücksichtnahme müssen nicht vertraglich vereinbart werden. Nachtruhe auf dem Balkon. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht.
Dazu gehören etwa die Nachtruhe ab 22 Uhr und das Verbot, Zigarettenkippen vom Balkon zu werfen. Als Balkonpflanzen mit attraktiver Außenwirkung eignet sich beispielsweise die hängende Mühlenbeckie, eine auffällige Stroblume oder eine herabfallende Minze.
Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Muss ich herabfallende Blätter vom Balkon über mir hinnehmen? Bildschön zeigt sich die Brunnenkresse mit ihren bunten Blüten, die sich sogar essen lassen. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Den Wildwuchs müssen Mieter zurückschneiden, damit die Pflanze den Nachbarn nicht zuwuchert. Neben Blütenpflanzen kommen reine Grünpflanzen infrage. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Mit ihren schönen violetten Blüten, die selten auch bläulich, rosa oder weiß erscheinen, setzt die Glattblatt-Aster im Herbst tolle Akzente und verleiht jedem Balkon das gewisse Etwas. Sie sind bunt, frisch und verschönern den heimischen Balkon oder die Terrasse: Blumen – meist über das Geländer gehangen und oftmals ein nerviger Dreckmacher für die darunter wohnenden Nachbarn. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Sie sind so selbstverständlich, dass sie immer und überall gelten. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der … Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Ja, es sei denn, die Bepflanzung (z.B. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Ein Mieter darf im Garten seiner Mietwohnung ein Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Herabfallende Blüten oder Blätter müssen Nachbarn, die unter dem Balkon wohnen, hingegen erdulden. Mieter dürfen auf dem Balkon oder im Garten nach ihrem Belieben Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen. Sie können auf dem Balkon gepflanzt werden, und für Bohnen beispielsweise darf auch ein Rankegitter aufgestellt werden. Doch nicht nur optisch ist der Herbstblüher eine echte Bereicherung – vor allem Bienen profitieren von der ansprechenden Pflanze.
Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht. Stark wuchernde Pflanzen etwa an der Balkonbrüstung jedoch nicht.